Deeplink LPG (Autogas) und T4: LPG vs. Tiefgarage
Das ein T4 mit Gasbetrieb in eine Tiefgarage nicht einfahren darf scheitert gelegentlich an dem großen, roten, runden Schild mit »1,80 m« drauf. Da sollte man dann seinen T4 auch dann nicht reinfahren wenn gerade keiner hinschaut.Tiefgaragen in die ein T4 (und natürlich auch andere gasbetriebene Kfz reinpassen) haben machmal ein Verbotsschild hängen: »Einstellung gasbetriebener Fahrzeuge untersagt!« (oder so ähnlich). Muß sich ein gasbetriebenes Kfz nun so fühlen wie der vor der Bäckerei angebundene Dackel mit dem Schild »Wir müssen draußen bleiben!« vor der Schnauze?
Die klare Antwort lautet: Jein.
Fast alle Bundesländer haben in ihren »Garagenverordnungen« (kurz: GaVo) kein Abstellverbot für Fahrzeuge mit LPG oder CNG. Da Erdgas leichter als Luft ist, galt für CNG-Fahrzeuge das Verbot (laut Auslegung vieler Umrüster und Energieversorger) ohnehin nicht.
Bundesländer mit Ausnahmen von der sonst üblichen Regelung sind Bremen und Saarland, welche ein Abstellverbot bei Gasen schwerer als Luft vorsehen – sofern nicht sichergestellt ist, dass ausströmendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann. Weiterhin gilt in Brandenburg ein »Abstellverbot in unterirdischen Garagen« nach BbGSTV.
In allen Bundesländern gilt, dass bei nichtöffentlichen Garagen das Verbot oder das Erlauben vom Einstellen gasbetriebener Fahrzeuge vom Eigentümer abhängt. Ein Hinweis auf die landesweite Regelung könnte die Meinung des Eigentümers eventuell ändern.