this page in another language sorry, not available in this language sorry, not available in this language sorry, not available in this language sorry, not available in this language sorry, not available in this language sorry, not available in this language sorry, not available in this language sorry, not available in this language sorry, not available in this language
Die friesengrüne Gaskutsche beim Tanken: Kirchheim u. Teck West, 2008

Deeplink LPG (Autogas) und T4: LPG vs. Tiefgarage

Das ein T4 mit Gasbetrieb in eine Tiefgarage nicht einfahren darf scheitert gelegentlich an dem großen, roten, runden Schild mit »1,80 m« drauf. Da sollte man dann seinen T4 auch dann nicht reinfahren wenn gerade keiner hinschaut.

Tiefgaragen in die ein T4 (und natürlich auch andere gasbetriebene Kfz reinpassen) haben machmal ein Verbotsschild hängen: »Einstellung gasbetriebener Fahrzeuge untersagt!« (oder so ähnlich). Muß sich ein gasbetriebenes Kfz nun so fühlen wie der vor der Bäckerei angebundene Dackel mit dem Schild »Wir müssen draußen bleiben!« vor der Schnauze?

Die klare Antwort lautet: Jein.

Fast alle Bundesländer haben in ihren »Garagenverordnungen« (kurz: GaVo) kein Abstellverbot für Fahrzeuge mit LPG oder CNG. Da Erdgas leichter als Luft ist, galt für CNG-Fahrzeuge das Verbot (laut Auslegung vieler Umrüster und Energieversorger) ohnehin nicht.

Bundesländer mit Ausnahmen von der sonst üblichen Regelung sind Bremen und Saarland, welche ein Abstellverbot bei Gasen schwerer als Luft vorsehen – sofern nicht sichergestellt ist, dass ausströmendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann. Weiterhin gilt in Brandenburg ein »Abstellverbot in unterirdischen Garagen« nach BbGSTV.

In allen Bundesländern gilt, dass bei nichtöffentlichen Garagen das Verbot oder das Erlauben vom Einstellen gasbetriebener Fahrzeuge vom Eigentümer abhängt. Ein Hinweis auf die landesweite Regelung könnte die Meinung des Eigentümers eventuell ändern.

Wichtiger Hinweis: Der Betreiber der Website übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der angegebenen Informationen sowie keine Verantwortung für Schäden, die durch Nachbauten, Umbauten, Umsetzungen der vorhandenen Anleitungen und/oder der unsachgemäßen Handhabung von Material und/oder Werkzeug entstehen können.

Angaben bezüglich Datenschutz und das Impressum sind durch Klicks auf die jeweiligen Wörter zu erreichen.

Alle Rechte vorbehalten.

© 2002–2022 by Martin Schmidt
Der Inhalt dieser Seite wurde zuletzt am 30. August 2008 bearbeitet.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten Browser. Sie sollten auf die aktuelle Version des Internet Explorer updaten oder einen anderen aktuellen Browser wie etwa Mozilla Firefox oder Opera verwenden.
 
15 Jahre www.gaskutsche.de