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Teil eines alten Fahrzeugbriefs, November 2013

Zulassungsverfahren: Nachweis der HU

»Wie kann ich nachweisen, dass das gekaufte Fahrzeug noch keinen abgelaufenen TÜV hat?«

Immer wieder taucht die Frage auf, wenn sich jemand ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen will und der Vorbesitzer das Fahrzeug nur abgemeldet übergeben will – und den Bericht der letzten Haupt­untersuchung nicht mehr finden kann.

In dem Fall muss keine Panik ausbrechen, denn der Termin für die nächste Hauptuntersuchung ist im Fahrzeugschein (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I) vermerkt.

Nächster HU-Termin auf einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I
Nächster HU-Termin auf einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I
Per Stempel vom Prüfer eingetragener nächster HU-Termin
Per Stempel vom Prüfer eingetragener nächster HU-Termin

Selbst wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde, bekommt man den Fahrzeugschein (Zulassungs­bescheinigung Teil I) von der Zulassungsstelle zurück – natürlich mit dem Vermerk »ungültig«. Aber die Information über die nächste Hauptuntersuchung ist noch auf dem Dokument zu erkennen.

Sollte das Fahrzeug schon länger als zwei Jahre im Besitz des Vorbesitzers gewesen sein, so hat er mindestens eine Hauptuntersuchung durchführen müssen. In diesem Fall wird kein neuer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ausgesetllt, sondern vom Prüfer wird per Stempel und Kugelschreiber der nächste Termin für die Hauptuntersuchung eingetragen.

Bei meinen Fahrzeugen wollte beim Ummelden niemand einen Prüfbericht von TÜV, Dekra oder einer anderen Prüforganisation als Nachweis sehen. Angeblich ist dies jedoch bei anderen der Fall gewesen, zumindest kann man entsprechende Postings in Internetforen finden.

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Der Inhalt dieser Seite wurde zuletzt am 29. November 2013 bearbeitet.
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