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Deeplink Weitere Bullis mit Gas: Hinrichs T4 2.5 l (ACU) Transporter Syncro (LPG)
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Ich hatte den T4 Syncro günstig bekommen. Da ich bisher mit meinen Fahrzeugen immer mit Pöl unterwegs war entschloss ich mich den neuerworbenen Benziner auf LPG umzurüsten. War eigenlich alles ganz ganz einfach.
»Selber eine Gasanlage einbauen? Bist du wahnsinnig? Das ist illegal!« - so oder so ähnlich schallte es mir in Foren auf die eine oder andere Anfrage für den Einbau einer Gasanlage entgegen.
Illegal ist es nicht und wahnsinnig bin ich meiner Meinung nach auch nicht.
Laut der Information des TÜV-Ingenieurs mit welchem ich mich kurzgeschlossen hatte ist alles kein Problem da er Einbauprüfung übernehmen kann und wird.
Die Kurzfassung der Umrüstung lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:
1. Mit Tüv gesprochen. Antwort Eintragung generell kein Problem.
2. Anlage bestellt.
3. Bauteile und Unterlagen mit Tüv-Prüfer begutachte und Einbau durchgesprochen
4. Bauteile eingebaut
5. Anlage betankt und eingestellt
6. TüV- Abnahme
7. Papiere ändern lassen.
FERTIG!
Ach Nee, grinsen beim Tanken nicht vergessen.
Natürlich muss die Anlage korrekt eingebaut werden und die gängigen Regeln müssen erfüllt werden. Die fällige Gebühr (es war im ersten Gespräch von ca. 180 € die Rede) sind jedoch günstig und was man sich bei entsprechenden Kentnissen an den Arbeitskosten einsparen kann ist nicht gerade wenig.
Natürlich gibt es kleinere Probleme welche man als »Gaseinbauneuling« nicht sofort mit der Routine eines Umrüsters, welcher schon Dutzende von Fahrzeuge umgerüstet hat beheben kann.
So hatte ich als einziges aber durchaus lästiges Problem, dass die Anlage im Stand recht langsam mit der Drehzahl nach unten ging.
Also wenn man handwerklich nicht ganz ungeschickt ist, etwas von Fahrzeugtechnik versteht, evtl einen guten Draht zum TüV hat und gern schraubt, kann man ein Fahrzeug auch selbst umrüsten.
Die Kosten für Anlage, Kleinkram und die Eintragung setzen sich folgendermaßen zusammen:
Materialkosten | |
Gasanlage inkl. Tank | 650,00 € |
Diverse Anbaumaterialien | 70,00 € |
Abnahme beim TÜV und Eintragung | |
Hauptuntersuchung (wie bei jedem anderen Fahrzeug) | 51,80 € |
§19 StVZO: Umschlüsselung und Ablastung da vorher So-Kfz PolizeiFZ | 58,75 € |
Gassystemeinbauprüfung | 119,00 € |
Fahrzeug wiegen (beim Landhandel) wegen neuem Leergewicht | 5,00 € |
Änderung der Fahrzeugpapiere | 11,00 € |
Summe | 965,55 € |
Der Zeitaufwand für den Eigenumbau belief sich auf etwa 20-30 Stunden mit Unterbrechungen. Von den 965,55 € kann man eigentlich die Gebühren für die Hauptuntersuchung abziehen, diese wäre ohnehin notwendig geworden.
Um auch die verbliebenen Skeptiker davon zu überzeugen das die Eintragung der Anlage legal ist und niemand irgendwo irgendwie gegen das Gesetz verstoßen hat hier noch der Auszug aus der StVZO welcher für die Eintragung der Gasanlage relevant ist:
§41a StVZO
(5) Halter, deren Kraftfahrzeuge mit Ausrüstungen nach Absatz 2 oder Absatz 3 ausgestattet worden sind, haben nach dem Einbau eine Gasanlagenprüfung (Gassystemeinbauprüfung) nach Anlage XVII durchführen zu lassen. Gassystemeinbauprüfungen dürfen nur durchgeführt werden von
1. verantwortlichen Personen in hierfür anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten, sofern das Gassystem in der jeweiligen Kraftfahrzeugwerkstatt eingebaut wurde,
2. amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr,
3. Prüfingenieuren im Sinne der Anlage VIIIb Nr. 3.9.
Nach der Gassystemeinbauprüfung haben Halter von Kraftfahrzeugen mit Ausrüstungen nach Absatz 3 eine Begutachtung nach § 21 zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis durchführen zu lassen.
(5) Halter, deren Kraftfahrzeuge mit Ausrüstungen nach Absatz 2 oder Absatz 3 ausgestattet worden sind, haben nach dem Einbau eine Gasanlagenprüfung (Gassystemeinbauprüfung) nach Anlage XVII durchführen zu lassen. Gassystemeinbauprüfungen dürfen nur durchgeführt werden von
1. verantwortlichen Personen in hierfür anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten, sofern das Gassystem in der jeweiligen Kraftfahrzeugwerkstatt eingebaut wurde,
2. amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr,
3. Prüfingenieuren im Sinne der Anlage VIIIb Nr. 3.9.
Nach der Gassystemeinbauprüfung haben Halter von Kraftfahrzeugen mit Ausrüstungen nach Absatz 3 eine Begutachtung nach § 21 zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis durchführen zu lassen.
Quelle: http://www.stvzo.de (Fassung vom 31.
Januar 2008)
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