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Zulassungsverfahren: Nachweis der HU
»Wie kann ich nachweisen, dass das gekaufte Fahrzeug noch
keinen abgelaufenen TÜV hat?«
Immer wieder taucht die Frage auf, wenn sich jemand ein
gebrauchtes Fahrzeug kaufen will und der Vorbesitzer das
Fahrzeug nur abgemeldet übergeben will – und den
Bericht der letzten Hauptuntersuchung nicht mehr finden
kann.
In dem Fall muss keine Panik ausbrechen, denn der Termin
für die nächste Hauptuntersuchung ist im Fahrzeugschein
(jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I) vermerkt.
Selbst wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde, bekommt man
den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) von
der Zulassungsstelle zurück – natürlich mit dem
Vermerk »ungültig«. Aber die Information über die nächste
Hauptuntersuchung ist noch auf dem Dokument zu
erkennen.
Sollte das Fahrzeug schon länger als zwei Jahre im Besitz
des Vorbesitzers gewesen sein, so hat er mindestens eine
Hauptuntersuchung durchführen müssen. In diesem Fall wird
kein neuer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil
I) ausgesetllt, sondern vom Prüfer wird per Stempel und
Kugelschreiber der nächste Termin für die
Hauptuntersuchung eingetragen.
Bei meinen Fahrzeugen wollte beim Ummelden niemand einen
Prüfbericht von TÜV, Dekra oder einer anderen
Prüforganisation als Nachweis sehen. Angeblich ist dies
jedoch bei anderen der Fall gewesen, zumindest kann man
entsprechende Postings in Internetforen finden.